
Daher sehen wir Datenschutz und IT-Sicherheit als Chefsache, denn Verstöße gegen den Datenschutz können den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
1. Die schriftliche Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Außer wenn bei einer nicht-öffentlichen Stelle (Firma, Betrieb) in der Regel höchstens neun Personen ständig mit der automatisierten Ver-arbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
2. Die Bereitstellung / Veröffentlichung des Verfahrensverzeichnisses für jedermann gemäß § 4g Abs. II Satz 1 BDSG
3. Die Bereitstellung der internen Verarbeitungsübersicht gemäß § 4g Abs. II Satz 1 i.V.m § 4e Satz 1 Nr. 1-9 BDSG
Nein, sicher nicht. Es ist natürlich nicht ganz leicht, sein Unternehmen datenschutzkonform aufzustellen, aber keineswegs unmöglich.
Eine Grundvoraussetzung ist der Wille des Unternehmers. Der Datenschutz und auch die IT-Sicherheit müssen und wollen gelebt werden. Der Datenschutz ist nicht nur lästige Erfüllung gesetzlicher Auflagen, sondern ein professioneller Datenschutz führt zur Steigerung des Vertrauens, zu Imagegewinn und Haftungsminimierung.
Darum heißt es für alle, Mitarbeiter wie Geschäftsführung, permanent an der Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen zu arbeiten.
Wir arbeiten mit kompetenten Partnern zusammen, um Ihnen bestmögliche Beratung zu gewährleisten.
Ein nicht zu vernachlässigender Teil des Datenschutzes ist die IT Sicherheit, itelis beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit dem Thema und kann auch in diesem Bereich auf erstklassige Partner zurückgreifen.
Einer dieser Partner ist die gateprotect AG, mit der wir seit Jahren in einer engen Partnerschaft stehen. Die Firma gateprotect steht für professionelle Sicherheitslösungen im Bereich Firewall und das Made in Germany.
Mit solchen starken Partnern an unserer Seite entwickeln wir für Sie die passenden Schutzkonzepte und Lösungen.
Wir verfügen über zertifiziertes Know-how im Bereich Datenschutz. In Zusammenarbeit mit unseren kompetenten Partnern bieten wir Ihnen umfangreiche Dienstleistungen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit. Nutzen Sie unsere Dienstleistungen, um sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihrem Mitbewerber zu sichern.
Rechtsanwaltskanzlei Feil, insbesondere Herr Rechtsanwalt Thomas Feil
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Fax: 0211/38424-10
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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